Für Kinder und Jugendliche – zur richtigen Zeit, nicht möglichst früh.
Kieferwachstum lässt sich nutzen, aber nicht beschleunigen. Deshalb schauen wir früh hin und behandeln dann, wenn der Körper mitarbeitet – das ist meist schonender als jeder frühe Eingriff.
Wann Sie das erste Mal kommen sollten
Eine erste Kontrolle empfehlen wir mit etwa sieben bis acht Jahren – lange bevor eine Behandlung ansteht.
In diesem Alter sind die ersten bleibenden Backenzähne und die oberen Schneidezähne durchgebrochen. Daran lässt sich früh erkennen, ob der Platz im Kiefer für alle bleibenden Zähne reicht und ob Ober- und Unterkiefer zueinander passen. Ergibt die Kontrolle nichts Auffälliges, sehen wir uns in ein bis zwei Jahren wieder.
Eine Frühbehandlung im Grundschulalter machen wir nur, wenn es einen klaren Grund gibt: einen Kreuzbiss, einen stark vorstehenden Oberkiefer mit Unfallrisiko für die Schneidezähne, einen offenen Biss durch Lutschgewohnheiten oder deutlichen Platzmangel. Solche Befunde lassen sich im Wachstum leichter beeinflussen als später.
Die eigentliche Hauptbehandlung beginnt meist zwischen neun und vierzehn Jahren, wenn die bleibenden Zähne da sind und der pubertäre Wachstumsschub noch bevorsteht oder gerade läuft. Dieses Zeitfenster ist der Grund, warum wir früh kontrollieren, aber nicht früh behandeln.
Womit wir in diesem Alter arbeiten
In der ersten Phase kommen häufig herausnehmbare Geräte zum Einsatz. Aktive Platten schaffen Platz und bewegen einzelne Zähne; funktionskieferorthopädische Geräte nutzen Muskulatur und Wachstum, um die Lage der Kiefer zueinander zu verändern. Sie werden zu Hause und nachts getragen, in der Schule in der Regel nicht.
Sind alle bleibenden Zähne durchgebrochen, folgt oft eine feste Apparatur. Kleine Halterungen auf den Zähnen und ein dünner Bogen dazwischen bewegen die Zähne kontrolliert an ihre Position – das ist die präziseste Methode und lässt sich mit losen Geräten nicht ersetzen.
Für Jugendliche, denen das sichtbare Metall unangenehm ist, gibt es zahnfarbene Halterungen und – je nach Befund – eine Behandlung mit transparenten Schienen. Was im Einzelfall möglich ist, hängt davon ab, wie weit die Zähne bewegt werden müssen.
Am Ende jeder Behandlung steht die Stabilisierung. Zähne haben ein Gedächtnis und wandern zurück, wenn man sie lässt. Ein dünner Draht hinter den Frontzähnen oder eine Schiene für die Nacht hält das Ergebnis.
Was die Krankenkasse übernimmt
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen richtet sich die Kostenübernahme nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG. Sie reichen von Grad 1 bis Grad 5 und beschreiben, wie ausgeprägt eine Fehlstellung ist.
Ab Grad 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Regelleistung. Die Behandlung muss dafür vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Bei Grad 1 und 2 gilt eine Korrektur als nicht medizinisch notwendig; sie ist möglich, aber privat zu tragen.
Von den Kosten der Regelleistung zahlen Sie zunächst 20 Prozent selbst – bei einem zweiten Kind in laufender Behandlung sind es 10 Prozent. Diesen Anteil erstattet die Krankenkasse zurück, sobald die Behandlung planmäßig abgeschlossen ist. Es ist also eine Vorleistung und kein endgültiger Eigenanteil.
Wir stufen den Befund im Erstgespräch ein und reichen den Behandlungsplan bei Ihrer Kasse zur Genehmigung ein. Wenn zusätzliche Leistungen sinnvoll sind, die über die Regelversorgung hinausgehen, sagen wir Ihnen vorher, was sie kosten – Sie entscheiden.
Warum das Kind mitentscheidet
Kein Gerät wirkt, das in der Schublade liegt. Herausnehmbare Spangen brauchen verlässliche Tragezeiten, feste Apparaturen brauchen gründliches Putzen. Beides funktioniert nur, wenn das Kind versteht, wofür es das tut.
Deshalb erklären wir nicht nur den Eltern, sondern vor allem dem Kind, was passiert und warum. Wer weiß, worauf er zuarbeitet, macht eher mit – und die Behandlung wird kürzer.
Während einer Behandlung mit fester Apparatur steigt das Kariesrisiko rund um die Halterungen. Wir zeigen, wie man dort sauber putzt, und empfehlen regelmäßige Prophylaxe bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.
Unsicher, ob es schon Zeit für den ersten Termin ist?
Dann kommen Sie einfach vorbei. Eine Kontrolle kostet nichts als eine halbe Stunde – und beantwortet die Frage zuverlässiger als jedes Nachlesen.